Jump to content

Suter 2 takt


Kurvenkratzer
 Share

Recommended Posts

TM125 deine Meinung ist deine Meinung. Außerdem ist es ja immer gut, dass es verschiedene Meinung gibt.

Aber es geht um "legal" und nicht um illegal beschaffte Zullassungen, die nicht mehr taugen als Geld verbrennen und Arsch abwischen....

Eine COC-Zulassung ist aber für das im Thema beschriebene Fahrzeug sowieso nicht möglich. Ein COC-Zulassung ist nur möglich, wenn der Hersteller von Fahrzeugen, Inhaber einer Fahrzeug-Typengenehmigung ist, was im vorliegenden Fall nicht so ist. Der Hersteller hat dazu auch keine Ambitionen. Eine COC-Erstellung ist für eine Einzelabnahme/einzelne Fahrzeuge nicht legal möglich. COC bezieht sich auf Serienfahrzeuge!!!

Gem. Artikel 18 der Richtline 2007/46/EG liegt jedem genehmigten Fahrzeug-Typ die EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei.

Bei dem o.g. Mopped handelt es sich jedoch um ein Fahrzeug welches importiert wird, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren- Hier müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden. Und diese Hürde ist nicht legal zu schaffen. Illegal ggf., aber dann ist die Zulassung auch für den Arsch, den selbst zugelassene Fahrzeuge für die COC-Papiere vorliegen können bei nicht Einhaltungen von Gesetzesauflagen ohne weitere aus dem Verkehr gezogen werden und dies flächendeckend. Ist in Deutschland z.B. bei "Gokarts" passiert welche COC-Papiere besassen und ohne weiteres zugelassen werden konnte. Diese Karts sind mittlerweile komplett aus dem Verkehr gezogen, da die COC-Papiere nicht "sauber" waren.....

Gleiches gilt auch für Einzeabnahmen und TÜV-Gutachten auf nationaler Ebene. Es gab einen Händler in D, der alle Husabergs mit 50 PS eingetragen hat und sich dafür ein sehr fadenscheiniges Gutachten erstellt hat. Alle Fahrzeugbesitzer, die ein Fahrzeug hatten, wo dieser offene Leistungseintrag seit Jahren in den Papieren war wurden 2012 von den Zulassungsstellen angeschrieben und die Betriebserlaubnis entzogen. Eine Zulassung war nur nach Umrüstung, Vorführung beim TÜV und der org. gedrosselten Leistung wieder möglich...

Also was bringt dir eine gekaufte Eintragung - nichts außer viel Ärger. Außerdem können selbst alte Eintragungen nichtig sein z.B. TÜV-Anweisungen keine Fahrzeuge mit polierten Rahmen mehr eine Plakette zu geben, egal ob eingetragen oder nicht. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit mit polierten Rahmen nochmals eine TÜV-Plakette zu erhalten, da ein Prüfer mal ein Auge zudrückt und seinen Job aufs Spiel setzt, aber es bringt dir in einer Verkehrskontrolle mal überhaupt nichts - in vielen Städten und Gemeinden un Bayern und Rheinland Pfalz wird das Fahrzeug sichergestellt, vorgeführt und im Regelfall entstempelt und das war es dann. Verantwortlich ist natürlich der Fahrzeughalter - Also alles für den Arsch.... - egal was eingetragen ist und wie man seine Zulassung erhält es sollte legal sein. Und wer mit Wissen und Wollen eine illegale Zulassung oder Eintragung erwirbt sollte zu recht seine Strafen und Konsequenzen wie ein Mann tragen....

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...
  • 4 months later...
Guest stef TM
TM125 deine Meinung ist deine Meinung. Außerdem ist es ja immer gut, dass es verschiedene Meinung gibt.

Aber es geht um "legal" und nicht um illegal beschaffte Zullassungen, die nicht mehr taugen als Geld verbrennen und Arsch abwischen....

Eine COC-Zulassung ist aber für das im Thema beschriebene Fahrzeug sowieso nicht möglich. Ein COC-Zulassung ist nur möglich, wenn der Hersteller von Fahrzeugen, Inhaber einer Fahrzeug-Typengenehmigung ist, was im vorliegenden Fall nicht so ist. Der Hersteller hat dazu auch keine Ambitionen. Eine COC-Erstellung ist für eine Einzelabnahme/einzelne Fahrzeuge nicht legal möglich. COC bezieht sich auf Serienfahrzeuge!!!

Gem. Artikel 18 der Richtline 2007/46/EG liegt jedem genehmigten Fahrzeug-Typ die EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei.

Bei dem o.g. Mopped handelt es sich jedoch um ein Fahrzeug welches importiert wird, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren- Hier müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden. Und diese Hürde ist nicht legal zu schaffen. Illegal ggf., aber dann ist die Zulassung auch für den Arsch, den selbst zugelassene Fahrzeuge für die COC-Papiere vorliegen können bei nicht Einhaltungen von Gesetzesauflagen ohne weitere aus dem Verkehr gezogen werden und dies flächendeckend. Ist in Deutschland z.B. bei "Gokarts" passiert welche COC-Papiere besassen und ohne weiteres zugelassen werden konnte. Diese Karts sind mittlerweile komplett aus dem Verkehr gezogen, da die COC-Papiere nicht "sauber" waren.....

Gleiches gilt auch für Einzeabnahmen und TÜV-Gutachten auf nationaler Ebene. Es gab einen Händler in D, der alle Husabergs mit 50 PS eingetragen hat und sich dafür ein sehr fadenscheiniges Gutachten erstellt hat. Alle Fahrzeugbesitzer, die ein Fahrzeug hatten, wo dieser offene Leistungseintrag seit Jahren in den Papieren war wurden 2012 von den Zulassungsstellen angeschrieben und die Betriebserlaubnis entzogen. Eine Zulassung war nur nach Umrüstung, Vorführung beim TÜV und der org. gedrosselten Leistung wieder möglich...

Also was bringt dir eine gekaufte Eintragung - nichts außer viel Ärger. Außerdem können selbst alte Eintragungen nichtig sein z.B. TÜV-Anweisungen keine Fahrzeuge mit polierten Rahmen mehr eine Plakette zu geben, egal ob eingetragen oder nicht. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit mit polierten Rahmen nochmals eine TÜV-Plakette zu erhalten, da ein Prüfer mal ein Auge zudrückt und seinen Job aufs Spiel setzt, aber es bringt dir in einer Verkehrskontrolle mal überhaupt nichts - in vielen Städten und Gemeinden un Bayern und Rheinland Pfalz wird das Fahrzeug sichergestellt, vorgeführt und im Regelfall entstempelt und das war es dann. Verantwortlich ist natürlich der Fahrzeughalter - Also alles für den Arsch.... - egal was eingetragen ist und wie man seine Zulassung erhält es sollte legal sein. Und wer mit Wissen und Wollen eine illegale Zulassung oder Eintragung erwirbt sollte zu recht seine Strafen und Konsequenzen wie ein Mann tragen....

Mann darf sich eben nicht erwischen lassen, was meinst wieviel 16jährige fahren ihre Kiste Offen ? und wie viel Exc300 sind gedrosselt ...nicht mal 10 von 100

es geht ja nur drum es ist ein Kennzeichen drann und man kann im Öffenltichen Straßenverkehr fahren ohne 'sofort" aufzufallen :uglyhammer:

aber ist jedem seine sache ,, passieren kann eigentlich nicht viel ausser das es Geld kostet...

Edited by stef TM
Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

 Share

×
×
  • Create New...

Important Information

By using this site, you agree to our Terms of Use.