Jump to content

Ebay, Kleinanzeigen, mobile und co...


Recommended Posts

... hab das Anfang diesen Jahres durch einen Kollegen erfahren. Der musste wegen des Abbruches seiner Auktion, i-Phone, vor Gericht. Hier wurde auch Untersucht ob es sich um einen Betrugsfall handelt. Er wurde verurteilt, dem zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden Schadensersatz zu leisten. Höhe des Schadensersatzes war der Wert eines vergleichbaren i-Phone abzüglich des gebotenen Betrages, plus natürlich die Gerichts und Anwaltskosten.

Link to comment
Share on other sites

Was is denn das für eine kranke Welt? Man verkauft doch nichts wissentlich deutlich unter wert.....

Und wenn ich merke das mein Artikel nich so ankommt wie ich mir das vorstelle nehme ich ihn vom Markt. Das machen große Autohersteller doch auch.....oder darf ich jetzt Toyota verklagen weil es den IQ nich mehr gibt?

Link to comment
Share on other sites

... sobald du etwas bei Ebay als Auktion einstellst und jemand geboten hat, gehört dir das Angebotene nicht mehr. Brichst du die Auktion ab, was du ja laut Regularien nicht so einfach kannst, gehört das Angebotene dem derzeit Höchstbietenden. Dann eben die Masche, wenig bieten, außerhalb von Ebay ein hohes Gebot abgeben, der bricht die Auktion ab und der außerhalb von Ebay bietende nimmt das Teil nicht und schon hat der Höchstbietende beim Auktionsabbruch das Recht die Angebotene Ware zu seinem Höchstgebot zu bekommen.

Link to comment
Share on other sites

das wiederspricht sich aber selbst...

Zitat: "Jeder Teilnehmer einer eBay-Auktion werde vor der Abgabe eines Gebots darauf hingewiesen, dass dieses Gebot verbindlich sei und zum Abschluss eines Kaufvertrages führen könne." mein Rechtsverständniss sagt mir da, dass bei Gebotsabgabe noch kein gültiger Kaufvertrag vorliegt, wohl aber eine Verbindlichkeit des Gebots WENN der Kauf abgeschlossen ist. Das kann in meinen Augen aber erst mit Ablauf der Auktion vorliegen.

Nach dem Kauderwelsch da kann auch ein Überbotener Mitbieter Schadenersatz von dem Ihn überbietenden verlangen, weil er ja einen gültigen Kaufvertrag hat und durch ein höheres Gebot um seinen Artikel gebracht wurde.

da brauchts nen anständigen Anwalt !

Edited by dr.-hasenbein
Link to comment
Share on other sites

Gibt aber schon seit Jahren Urteile in die Richtung.

Es ist echt krass, zumal der aktuelle Preis beim Beenden der Auktion absolut nichts mit dem Preis zu tun hat, für den das Teil ausgelaufen wäre.

Total bescheuert, im 1er Forum wurde auch einer so mit nem Iphone abgezogen und der Käufer hat auch auf 350 andere Smartphones geboten.

Immer kleine Beträge bieten und hoffen dass es beendet wird, dann Schadensersatz fordern. Und das noch völlig rechtens laut unserer Rechtssprechung. Das ist schon der Hammer.

Also in Zukunft Auktionen nur noch beenden wenn der Kumpel der Höchstbietende ist, sonst kommt man noch in so ne Situation

Link to comment
Share on other sites

Naja, Mindestpreis beachten.

genauso ist aber auch die Masche, wenn 2 Bieter zusammenarbeiten...

z.B. ein Iphone im Wert von sagen wir mal 500€ steht zur Versteigerung.

aktuelles Höchstgebot: 68€

jetzt gehts los:

Bieter a gibt ein: Höchstgebot: 700€

Aktueller Preis steht bei 69€

gleich danach gibt Bieter b ein: 1000€

Aktueller Preis steht bei 701€

kein weiterer Bieter bietet mehr mit, weil der Preis zu hoch ist...

kurz vor Ende der Auktion bearbeitet Bieter b sein Gebot von 1000€ mit der Begründung "vertippt eine Null zuviel, er meinte 100€"

Ergebniss: Bieter a gewinnt die Auktion mit 101€

da gibts auch ganze Banden die so agieren... war jetzt schon 2-3 mal bei SternTV und so Magazienen zu sehen... besondern bei Unterhaltungselektronik.

kann man sich auch nur mit nem anständigen Mindestpreis vor schützen...

Edited by dr.-hasenbein
Link to comment
Share on other sites

Ich verkaufe gar nichts mehr bei ebay regulär. War zum Schluss nur noch frustrierend und ich muss heute nichts mehr verkaufen, so dass es jetzt und um jeden Preis weg muss. Kleinanzeigen ist viel besser geworden. Und wenns keiner will dann entweder ins Regal oder in die Tonne. Feddich.

Link to comment
Share on other sites

Das Problem ist grundsätzlich, dass es heute zu viele Menschen gibt, die den ganzen Tag überlegen wie man ohne zu arbeiten Geld "verdienen" kann...

und viele Bieter gehen damit auch zu blauäugig um...

Weitere Beispiele:

a. Man verkauft, kassiert und verschickt als Maxibrief/Päckchen um 2€ Versand zu sparen... Käufer erhält die Ware, wartet 3 Tage und behauptet nix erhalten zu haben... Verkäufer ist Ersatzpflichtig weil er keinen Nachweis führen kann.

b. Käufer behauptet nach Erhalt der Ware einfach diese weicht erheblich von der Beschreibung ab und fechtet den Kauf an, will Rückabwicklung. Verkäufer hat bammel vor schlechter (Rache)Bewertung ud erstattet die Kohle. Käufer schickt die Ware aber nicht zurück. hat somit Kohle und Ware. und wegen z.B. 20€ beschäftigt sich da kein Anwalt oder Gericht mit... der Verkäufer kann daraufhin den Käufer nichtmal mehr negativ berwerten (!) Den scheiß hab ich gerade (so ähnlich) an der Backe :evil2:

Edited by dr.-hasenbein
Link to comment
Share on other sites

Das Problem ist grundsätzlich, dass es heute zu viele Menschen gibt, die den ganzen Tag überlegen wie man ohne zu arbeiten Geld "verdienen" kann...

und viele Bieter gehen damit auch zu blauäugig um...

Weitere Beispiele:

a. Man verkauft, kassiert und verschickt als Maxibrief/Päckchen um 2€ Versand zu sparen... Käufer erhält die Ware, wartet 3 Tage und behauptet nix erhalten zu haben... Verkäufer ist Ersatzpflichtig weil er keinen Nachweis führen kann.

b. Käufer behauptet nach Erhalt der Ware einfach diese weicht erheblich von der Beschreibung ab und fechtet den Kauf an, will Rückabwicklung. Verkäufer hat bammel vor schlechter (Rache)Bewertung ud erstattet die Kohle. Käufer schickt die Ware aber nicht zurück. hat somit Kohle und Ware. und wegen z.B. 20€ beschäftigt sich da kein Anwalt oder Gericht mit... der Verkäufer kann daraufhin den Käufer nichtmal mehr negativ

berwerten (!) Den scheiß hab ich gerade (so ähnlich) an der Backe :evil2:

Da hilft nur eins: Bei genuegend Hass ins Auto, hinfahren, bissl quatschen und wieder nach Hause :thumbup:

Dass das nicht immer funzt ist klar .. aber wirklich traurig, was es fuer Leute gibt :(

Link to comment
Share on other sites

Nö, das ist vollkommen korrekt so. Man sollte schon mal die AGBs lesen bevor man hier von Abzocke oder ähnlichem spricht. Der Fehler des Verkäufers war es nämlich dass er das Gebot vor Beenden der Auktion nicht gestrichen hat, sondern die Auktion einfach beendet hat. Damit geht, per AGB, der Artikel an den Höchstbietenden da mit einstellen des Artikels und abgeben des Gebots bereits ein VERBINDLICHER Vertrag zustande kommt.

AGB §6 Abs. 2:

"Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. "

AGB §6 Abs. 6:

"Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen."

Die genauere Aufstellung, was einen zum vorzeitigem Beenden berechtigt, steht hier:

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Wenn ich also keinen definierten Beendigungsgrund habe (woanders verkaufen gilt hier nicht!), dann ist der Vertrag gültig. Auch wenn die Gebote gestrichen wurden - das darf man dann nämlich genauso wenig wie das Angebot an sich beenden.

Und das ist gut so!

Genauso wie man Spassbieter zum zahlen und abnehmen verdonnen kann, muss man Anbieter auch auf ihr Angebot festnageln können.

Die Urteilsbegründung liest sich übrigens wie folgt

"Zur Begründung hat das Berufungsgericht unter anderem ausgeführt, zwischen den Parteien sei ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Der Start der Auktion stelle ein Angebot im Sinne des § 145 BGB* dar, das der Kläger durch sein Gebot angenommen habe. Der Vertrag sei insbesondere nicht gemäß § 138 Abs. 1 BGB** wegen eines Missverhältnisses zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs nichtig. Es sei gerade typisch für eBay-Versteigerungen, dass beide Seiten die Chance hätten, ein „Schnäppchen“ zu machen. Es sei daher auch nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Käufer von einer Kaufmöglichkeit Gebrauch mache, die ihm der Verkäufer selbst eröffne. Der Verkäufer könne sich durch ein Mindestgebot schützen. Versäume er dies, sei das kein Grund, dem Kaufvertrag die Wirksamkeit zu versagen."

Wenn der Verkäufer also meinte Geld sparen zu müssen, den Artikel deswegen ohne Mindestgebot einstellt, gleichzeitig noch woanders Inseriert und dann die Auktion ohne vorheriges Streichen der Gebote abbricht - tut mir Leid, dann ist er selbst Schuld

Edited by Choque
Link to comment
Share on other sites

Absolut peinlich, was die da entschieden haben. Und reine Abzocke des "Käufers" noch dazu ..

Der bekäme von mir keinen Cent, versprochen!

Bin da absolut bei dir. Aber da Egay sowieso ein Drecksladen für Verkäufer ist, mache ich da einen großen Bogen rum.

Link to comment
Share on other sites

Geiles Gerät! Aber bitte seit wann braucht es ne "Rutschkupplung" in nem Zweitakter??

brauchst eigentlich garnicht. Ich hatte letztes Jahr in meiner 500er eine STM Kupplung drin, die ist ganze 2 mal für einen nicht wirklich erfassbaren Zeitraum ausgerückt. Dicke 2Takter haben schon 'ne gewisse Motorbremse, aber deshalb ne Antihopping ist rausgeworfenes Geld

Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

 Share

×
×
  • Create New...

Important Information

By using this site, you agree to our Terms of Use.